Außerordentliche Wirtschaftshilfe November

Das Verfahren für die Beantragung der Wirtschaftshilfe wird nunmehr in Form einer Abschlagszahlung durchgeführt. Die Anträge können vorraussichtlich ab dem 25. November 2020 gestellt werden.

 

  • Höhe der Abschlagszahlung: Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 EUR, andere Unternehmen eine solche von bis zu 10.000 EUR.
  • Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  • Auszahlungen: Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  • Nachweisführung: Um Missbrauch vorzubeugen, werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

 

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