Bei der Kassen-Nachschau darf der Prüfer keine Steuern in bar eintreiben!

Sie können davon ausgehen, dass Sie einem Betrüger, und keinem Finanzbeamten gegenüberstehen, wenn der Prüfer im Rahmen einer Kassen-Nachschau, Bargeld von Ihnen für eventuelle Verstöße in der Kassenführung fordert.

Im Rahmen einer Kassen-Nachschau ist der Prüfer weder dazu befugt, Steuern festzusetzen, noch einzutreiben. Die Geldanforderung sollten Sie sich umgehend schriftlich aushändigen lassen. Informieren Sie auch sofort die Polizei.

Bei Einführung der Umsatzsteuer- und der Lohnsteuernachschau sind solche Fälle vorgekommen. Mit den Ängsten vor Ordnungsgeldern und Betriebsschließungen haben die vermeintlichen Prüfer vor allem nicht deutsch sprechende Unternehmer aufgesucht. Ähnliche Fälle dürften bei der Kassen-Nachschau ebenfalls zu erwarten sein.

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