Gute Neuigkeiten zu elektronisch übermittelten Kontoauszügen!

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, ab sofort auch elektronische Kontoauszüge als Buchungsbeleg anzuerkennen. Bedingung dafür ist, dass die elektronischen Auszüge beim Eingang vom Unternehmer (Steuerpflichtigen) auf ihre Richtigkeit geprüft werden und dieses Vorgehen doku-mentiert/protokolliert wird.

In diesem Zusammenhang regen die obersten Finanzbehörden außerdem an, dass Kreditinstitute ihren Bankkunden für einen Zeitraum von zehn Jahren kostenlos eine Zweitschrift der Kontoauszüge erstellen. So könne verhindert werden, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung fehlende Auszüge nicht nachgeliefert oder verdächtige Buchungsbelege nicht durch die Zweitschrift entkräftet werden können.

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