Gutscheine an Arbeitnehmer – Neue Möglichkeiten!

Gutscheine: Betragsmäßige Wertangabe gelockert

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Arbeitnehmern entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung wieder Gutscheine mit Angabe eines Geldbetrags überreichen. Die Gutscheine stellen Sachbezüge dar und können bis zu 44 EUR im Monat steuerfrei bleiben.
Der Geldbetrag kann nun wieder auf einem Gutschein für Mitarbeiter notiert werden.

Der BFH hat mit den Urteilen anlässlich der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen erstmals Grundsätze zu der Unterscheidung von Barlohn und einem – im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze – bis zur Höhe von monatlich 44 EUR steuer- und sozialversicherungsfreien Sachlohn aufgestellt.

In den vom BFH entschiedenen Streitfällen
• hatten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Recht eingeräumt, auf ihre Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 EUR monatlich zu tanken oder
• die Mitarbeiter hatten anlässlich ihres Geburtstags Geschenkgutscheine einer großen Einzelhandelskette über 20 EUR von ihrem Arbeitgeber erhalten oder
• die Mitarbeiter durften mit vom Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen bei einer Tankstelle ihrer Wahl 30 Liter Treibstoff tanken und sich die Kosten dafür von ihrem Arbeitgeber erstatten lassen.

Bisherige Verwaltungsauffassung

Nach bisheriger Verwaltungsauffassung lag in allen Fällen steuer- und sozialversicherungs-pflichtiger Barlohn vor.

Entscheidung des BFH
Der BFH hat dagegen in sämtlichen Streitfällen Sachlohn angenommen und damit die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze ermöglicht (BFH, Urteile v. 11.11.2010, VI R 21/09, VI R 27/09 und VI R 41/10).

Barlohn oder Sachbezug?
Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft.

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