PC-gestütztes Kassensystem ist grundsätzlich manipulationsanfällig

Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 29. März 2017 (Az. 7 K 3675/13 E,G,U) zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein PC-gestütztes Kassensystem ausnahmsweise als nicht manipulierbar angesehen werden kann. Im Streitfall hat er ein auf der Software Microsoft Access basierendes System als manipulationsanfällig angesehen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Kassensystem haben, gebe ich Ihnen gerne persönlich,telefonisch oder per email, Auskunft.

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