Rückmeldung zur Finanzierungslücke

Hinweis des Wirtschaftsministerim NRW

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum. Dazu erhalten alle Soforthilfeempfängerinnen und -empfänger in Kürze eine E-Mail, in der sie über das weitere Vorgehen informiert werden und darüber, wie sie ihren Liquiditätsengpass ermitteln. Daraus können sich Rückzahlungen ergeben. Bitte überweisen Sie jetzt nicht selbstständig zu viel erhaltene Soforthilfe-Gelder, sondern warten Sie auf das offizielle Schreiben mit einem Vordruck für die Berechnung. Vorsicht: Fallen Sie nicht auf Betrüger rein!

Eine Antragstellung für das Soforthilfeprogramm ist nicht mehr möglich, da der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist.

Derzeit arbeiten Bund und Länder an einer Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen.

Daten und Fakten zur NRW-Soforthilfe 2020 finden Sie in unserem Dashboard: https://www.giscloud.nrw.de/nrw-soforthilfe-2020.html

 

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