Beratung

Ausbildung für Steuerfachangestellte

Zum 1.8.2023 tritt die modernisierte Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte in Kraft

Die neu gefasste Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte ist aktuell im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I vom 22.8.2022, S. 1390). Sie wird zum 1.8.2023 und damit rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn in Kraft treten.

Die Digitalisierung in den Kanzleien gewinnt immer mehr an Bedeutung. Mit Blick darauf setzte sich der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) für eine zukunftsgerichtete Ausbildung der Steuerfachangestellten und eine Modernisierung ihrer Ausbildungsordnung ein. Der Fokus wurde dabei insbesondere auf die digitalen Arbeitsprozesse in den Kanzleien und dem kommunikativen Bereich, wie dem Umgang mit und der Beratung von Mandanten, gelegt.

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