Grundsteuer

Fristende für die Abgabe der Grundsteuererklärung

Am heutigen Tag läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererkärung aus. Alle Grundbesitzer, die am 01.01.2022 im Besitz eines Grundstücks waren, sind verpflichtet diese Erklärung an die Finanzverwaltung einzureichen.
Laut Medien sollen rund 30 % aller Grundbesitzer dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sein. Wer bis morgen, 01.02.2023 keine Erklärung abgegeben hat, muss mit Strafen rechnen. Die säumigen Grundbesitzer werden noch einmal mittels Briefes, der durch die Post zugestellt werden wird, auf ihre Pflicht hingewiesen.

Grundsteuerreform

Auf alle Grundstücksbesitzer kommt nun eine neue Aufgabe zu:

 

Im Rahmen der Grundsteuerreform sind Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Lesen Sie hierzu meine Mandanteninformation Grundsteuerreform

Kategorie: Allgemein
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