Umsatzsteuer Kleinunternehmer

Neue Grenze für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer

Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung von 17.500 € auf 22.000 €

Worum es geht und wer von der Kleinunternehmerregelung profitiert
Die Unternehmer, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen für Lieferungen und sonstige entgeltliche Leistungen im Inland keine Umsatzsteuer erheben. Im Gegenzug darf aber auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Ab 1.1.2020 können inländische Kleinunternehmer, deren Gesamtumsatz (brutto) im vorangegangenen Jahr 22.000 € (zuvor 17.500 €) nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird, von der Gesetzesänderung profitieren.

Dies betrifft alle Unternehmer, die in 2019 (!) die Umsatzgrenze von 22.000 € nicht überschritten haben und deren Umsätze 2020 voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird.
Gerne berate ich Sie individuell zu diesem Thema.

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