Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sollen die weiterführenden Überbrückungsgelder für ihre Mandanten beantragen, soweit diese von erheblichen Umsatzeinbrüchen betroffen sind. Hierzu lesen Sie bitte die Hinweise vom Wirtschaftsministerium.

Das Wirtschaftsministerium NRW gibt bekannt:

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020).

Die Bundesregierung hat derzeit noch keine rechtsverbindlichen Richtlinien zum Programm erlassen. Eine Antragstellung ist somit noch nicht möglich und wird ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer möglich sein. Die Vorbereitungen hierzu laufen derzeit.

https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe 

Gerne helfe ich Ihnen bei der Beantragung, wenn Sie bzw. Ihre Firma,  zu den Betroffenen gehören.

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