Welche Unterlagen dürfen Sie ab dem 1.1.2020 vernichten?

Es gibt verschiedene gesetzliche Aufbewahrungsfristen, wie diese berechnet werden lesen Sie hier:

Mit dem 31.12. beginnt die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen, bei denen im laufenden Jahr die letzen Aufzeichnungen getätigt wurden. Wenn beispielsweise im Jahr 2009 der Jahresabschluss erstellt wurde, können ab dem 1.1.2020 alle Unterlagen für das Jahr 2007 vernichtet werden. Allerdings ist eine weitere Voraussetzung, dass alle Steuerbescheide bestandskräftig sind.

Da es 6-jährige und 10-jährige Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen gibt, ist wie folgt zu unterscheiden:

Alle Unterlagen, die als Buchungsgrundlagen gelten, sind 10 Jahre aufzubewahren. Andere Unterlagen wie z.B. Geschäftsbriefe, sind 6 Jahre aufzubewahren.

Auch Privatpersonen wurden zur Aufbewahrung von Unterlagen verpflichtet. Dies sind insbesondere Rechnungen, die in Zusammenhang mit Bauarbeiten, Renovierungen und Reparaturen stehen. Diese Verpflichtung wurde zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeführt. Die Unterlagen sind 2 Jahre aufzubewahren. Die leistenden Unternehmer müssen diese Verpflichtung auf der Rechnung vermerken.

Es gibt auch längere Aufbewahrungsfristen. Z.B. 30 Jahre für Titel im Mahnverfahren, Urteile und Prozessakten.

Für Unterlagen, die das private Leben betreffen, gibt es keine Aufbewahrungspflichten, sollten aber das Leben lang aufbewahrt werden. Insbesondere sind dies Zeugnisse, Prüfungsurkunden, Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden usw.

Bei Fragen bin ich gerne für Sie da.

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