Neues zur Gelangensbestätigung

Die Vertreter des Bundes und der Länder haben auf Fachebene mit Blick auf die Kritik der Wirtschaft an der Gelangensbestätigung eine (erneute) Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung befürwortet.

Die Nichtbeanstandungsregelung wird daher bis zum Inkrafttreten der erneuten Änderung der UStDV verlängert. Mit der Änderung sollen in erster Linie die in dem derzeitigen Entwurf des BMF-Einführungsschreibens vorgesehenen Vereinfachungen und Erleichterungen abgesichert werden. Zusätzlich wird geprüft, ob weitere Vereinfachungen (auch mit Bezug auf die bisherigen Belege wie die sog. weiße Spediteursbescheinigung) möglich sind. Keinesfalls kann aber – wie teilweise von Verbandsseite gefordert – hinter die bis zum 31. Dezember 2011 geltende Rechtslage zurückgegangen werden.

Quelle: Bundesfinanzministerium

BMF-Schreiben vom 01.06.2012
IV D 3 – S 7141/11/10003-06

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