Rentenbesteuerung

In den letzten Wochen erhielten viele Rentner Post vom Finanzamt.
Der Hintergrund:
Die Bundesversicherungsanstalt hat die Rentendaten an das Finanzamt übermittelt. Dort wurde geprüft, ob die Rentner in der Vergangenheit Steuererklärungen abgegeben haben und ob die Renteneinkünfte angegeben wurden. Ist dies nicht der Fall, so verschickt nun das Finanzamt Aufforderungen zur Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung für 2010. Wird festgestellt, dass sich ein zu versteuerndes Einkommen ergibt, sind Steuererklärungen bis rückwirkend 2005 abzugeben.

Ein zu versteuerndes Einkommen kann sich ergeben, wenn zu den Renteneinkünften noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Betriebsrente kommen. Häufig ist in solchen Fällen der Grundfreibetrag von 8.004,00 € bei Einzelveranlagung und 16.008,00 € bei Zusammenveranlagung überschritten, wenn keine weiteren Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Abzugsbeträge vorliegen.

Sollten Sie Post vom Finanzamt erhalten und eine kompetente Beratung benötigen, rufen Sie mich an. Ich kann Ihnen nach Durchsicht der Unterlagen sagen, was auf Sie zukommt – oder auch nicht!

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