Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen ab 01.01.2015

Ab dem 01.01.2015 tritt eine neue Umsatzsteuer-Regelung für elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen innerhalb der EU in Kraft.

Elektronische Dienstleistungen sind
• sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation,
• Rundfunk- und Fernsehleistungen
• auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen (z.B. E-Book-Verkauf).
Der Leistungsort bei sonstigen Leistungen, die auf elektronischem Weg erbracht werden, wird ab dem nächsten Jahr, auch für private Abnehmer, immer in dem Land sein, in dem der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Damit der Unternehmer (Leistungserbringer) nicht in mehreren EU-Staaten Umsatzsteuer-Erklärungen abgeben muss, wurde eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Wie Sie dort Anträge stellen und die fälligen Erklärungen und Zahlungen angeben, erläutere ich Ihnen gerne.

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