Aktuelle Steuerinformationen

Neue Grenze für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer

Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung von 17.500 € auf 22.000 €

Worum es geht und wer von der Kleinunternehmerregelung profitiert
Die Unternehmer, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen für Lieferungen und sonstige entgeltliche Leistungen im Inland keine Umsatzsteuer erheben. Im Gegenzug darf aber auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Ab 1.1.2020 können inländische Kleinunternehmer, deren Gesamtumsatz (brutto) im vorangegangenen Jahr 22.000 € (zuvor 17.500 €) nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird, von der Gesetzesänderung profitieren.

Dies betrifft alle Unternehmer, die in 2019 (!) die Umsatzgrenze von 22.000 € nicht überschritten haben und deren Umsätze 2020 voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird.
Gerne berate ich Sie individuell zu diesem Thema.

Bei der Kassen-Nachschau darf der Prüfer keine Steuern in bar eintreiben!

Sie können davon ausgehen, dass Sie einem Betrüger, und keinem Finanzbeamten gegenüberstehen, wenn der Prüfer im Rahmen einer Kassen-Nachschau, Bargeld von Ihnen für eventuelle Verstöße in der Kassenführung fordert.

Im Rahmen einer Kassen-Nachschau ist der Prüfer weder dazu befugt, Steuern festzusetzen, noch einzutreiben. Die Geldanforderung sollten Sie sich umgehend schriftlich aushändigen lassen. Informieren Sie auch sofort die Polizei.

Bei Einführung der Umsatzsteuer- und der Lohnsteuernachschau sind solche Fälle vorgekommen. Mit den Ängsten vor Ordnungsgeldern und Betriebsschließungen haben die vermeintlichen Prüfer vor allem nicht deutsch sprechende Unternehmer aufgesucht. Ähnliche Fälle dürften bei der Kassen-Nachschau ebenfalls zu erwarten sein.

Vereinnahmung von Fremdgeldern

Häufig werden von Rechtsanwältin/en Fremdgelder eingenommen. Diese sind in der Buchhaltung meist über das Konto „durchlaufende Posten“ verbucht worden.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) ist darauf zu achten, dass sich der Geldfluss von Fremdgeldern und eigenen Einnahmen exakt trennen lässt. Nach Ansicht des BFH ist durch die Vermischung der Gelder auf ein und dasselbe (Bank)Konto nicht mehr festzustellen, ob es sich tatsächlich um Fremdgelder oder eigene Vergütung, handelt. Die Konsequenz daraus: Alle Einnahmen müssen, als „eigene Einnahmen“ der Umsatzsteuer unterworfen werden.
Mein Rat: Es sollten getrennte (Bank)Konten für die eigenen Einnahmen und die Fremdgelder eingerichtet und geführt werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Fremdgelder nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind.

Neues Kassengesetz- Die Neuerungen im Überblick

Am 16.12.20106 stimmte der Bundesrat dem Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zu. Lesen Sie alles Wichtige hierzu hier:

Kassengesetz

PC-gestütztes Kassensystem ist grundsätzlich manipulationsanfällig

Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 29. März 2017 (Az. 7 K 3675/13 E,G,U) zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein PC-gestütztes Kassensystem ausnahmsweise als nicht manipulierbar angesehen werden kann. Im Streitfall hat er ein auf der Software Microsoft Access basierendes System als manipulationsanfällig angesehen.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Kassensystem haben, gebe ich Ihnen gerne persönlich,telefonisch oder per email, Auskunft.

1 2 3 4 5 6 7
© 2024 | Steuerberaterin Petra Schön - Steuerberatung in Essen - Impressum - Datenschutz